Das Bundes-Rehabilitationsgesetz schreibt vor, dass alle Websites und andere Informationstechnologien, die von der Bundesregierung beschafft werden, für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen zugänglich sind. Abschnitt 508 enthält technische Kriterien und Mindeststandards, die für Websites von Bundesbehörden sowie für Auftragnehmer, die Websites oder Software für Mitarbeiter oder Abteilungen von Bundesbehörden bereitstellen, erforderlich sind.[1] Websites werden von jeder Abteilung regelmäßig überprüft, um die Einhaltung zu überprüfen.[2] Wenn Sie eine Website für die Bundesregierung entwerfen oder einfach nur möchten, dass Ihre eigene Website für Menschen mit Behinderungen zugänglicher ist, können Sie die Standards des Abschnitts 508 als Richtlinie verwenden.


Methode eins von dreien:
Abschnitt 508 Standards für Textelemente erfüllen

  1. 1 Nutze Farbe effektiv. Um Ihre Website für farbenblinde Nutzer farblich kompatibel zu halten, verwenden Sie eine andere Methode als die Farbe, um wichtige Informationen zu übermitteln.[3][4]
    • Sie können beispielsweise blau verwenden, um Wörter in schwarzem Text als Links zu anderen Seiten anzuzeigen. Um Ihre Website 508-konform zu machen, müssen Sie jedoch auch etwas anderes als die Farbe verwenden, um anzuzeigen, dass es sich bei diesen Wörtern um Links handelt, beispielsweise um das Wort zu unterstreichen.
    • Außerdem müssen alle Farben einen ausreichenden Kontrast enthalten, und alle Informationen müssen sowohl mit als auch ohne Farbe übermittelt werden.[5]
  2. 2 Stellen Sie sicher, dass der gesamte Text lesbar ist. Wenn Sie Stylesheets verwenden, um den visuellen Stil und die Anzeige vom Inhalt des Texts selbst zu trennen, sollte der Text sichtbar bleiben, wenn die Stylesheets deaktiviert sind.[6]
    • Während die Textelemente mit deaktivierten Stylesheets möglicherweise nicht so ansprechend sind, sollten sie dennoch lesbar sein. Wenn das Dokument verwirrend ist oder Informationen fehlen, wenn die Stylesheets deaktiviert sind, entspricht Ihre Website nicht den Standards von Section 508.[7]
    • Obwohl Sie PDF-Dateien normalerweise für assistive Technologien wie Bildschirmleseprogramme zugänglich machen können, möchten Sie vielleicht auch eine zugängliche HTML-Version des Dokuments für den Fall mit einbeziehen. Sie müssen außerdem eine zugängliche HTML-Version aller PowerPoint-Dateien bereitstellen, die Sie auf Ihrer Website einfügen.[8]
    • Das Department of Health and Human Services verfügt über Checklisten, um die gängigsten Dokumenttypen zugänglich zu machen, einschließlich PDF-Dateien, Word-Dokumente und Excel-Tabellen.[9] Diese Checklisten finden Sie online unter http://www.hhs.gov/web/section-508/making-files-accessible/checklist/index.html.
  3. 3 Erhöhen Sie die Zugänglichkeit, indem Sie Ihre Website einfach zu navigieren machen. Jeder Rahmen muss einen Titel haben, der den Zweck und Inhalt des Rahmens beschreibt.[10]
  4. 4 Machen Sie elektronische Formulare zugänglich. Wenn Ihre Website Formulare enthält, die online ausgefüllt werden können, müssen Benutzer, die unterstützende Technologie verwenden, auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen können, z. B. Feldelemente und Anweisungen.[11]
    • Jedes Scripting der Formularelemente kann nicht mit unterstützenden Technologien oder Tastaturkürzeln interferieren.[12]
    • Formelemente wie "

Methode zwei von drei:
Treffen Sie Abschnitt 508 Standards für Plug-Ins, Bilder, Audio- oder Videoelemente

  1. 1 Geben Sie für jedes Nicht-Textelement einen Text ein. Stellen Sie eine Textbeschreibung sowie eine redundante Textverknüpfung für Image-Maps zur Verfügung.[14][15]
    • Sie müssen auch funktionalen Text einschließen, um Informationen zu identifizieren, die von einem Skript bereitgestellt werden.
    • Bilder, Applets, Plug-Ins und andere eingebettete Medien mit Inhalten oder Informationen müssen ebenfalls äquivalenten alternativen Text aufweisen, z. B. mithilfe des Attributs "alt" oder "longdesc" oder im Elementinhalt.[16]
    • Jeder alternative Text sollte klar und prägnant sein. Um Abschnitt 508 zu entsprechen, sollten Sie es vermeiden, alternativen Text zu schreiben, der zu lang und ausführlich oder so vage ist, dass der Benutzer nicht erkennen kann, um was für ein Bild es sich im Text handelt.[17]
    • Zum Beispiel: "Das Bild der Sonne über dem Michigansee, mit Reflexionen, die auf der Oberfläche des Sees schimmern, und einem Himmel, der mit Blau, Rosa, Gelb und Rot überschwemmt ist", ist zwar beschreibend, aber zu ausführlich. "Sonnenuntergang über dem Michigansee" würde in diesem Zusammenhang genügen.
    • Ihr "alt" -Text sollte anderen Text nicht bereits auf der Seite wiederholen.[18]
    • Komplexe Grafiken und Diagramme sollten auch von alternativen Texten begleitet werden.[19]
    • Wenn Sie ein Bild innerhalb eines Links oder einer Schaltfläche mit Funktionalität haben, sollte Ihr alternativer Text auch diese Funktion beschreiben.[20]
    • Screenreader ändern häufig den Ton oder die Flexion der Lesestimme basierend auf den HTML-Tags. Beachten Sie dies also, wenn Sie Layoutelemente auswählen.[21]
  2. 2 Fügen Sie Untertitel und Audio-Beschreibungen hinzu. Wenn Sie Videodateien oder Live-Audio-Übertragungen haben, müssen diese Untertitel synchronisiert sein.[22]
    • Untertitel können entweder offen (immer sichtbar) oder geschlossen (Benutzer können Untertitel ein- oder ausschalten).[23]
    • Videos müssen auch eine Audiobeschreibung für Sehbehinderte enthalten.[24]
    • Audio-Tracks ohne Video müssen Transkripte für hörgeschädigte Personen enthalten.[25]
    • Wenn Sie Audio- oder Videoinhalte auf Ihrer Website hinzufügen, sollten Sie stattdessen Standalone- oder Pop-Out-Media-Player anstelle von eingebetteten Medien verwenden, da diese Player leichter zugänglich sind.[26]
  3. 3 Download von Plug-Ins zulassen Wenn für Ihre Webseite ein Plug-In oder eine andere Anwendung erforderlich ist, müssen Sie einen Link zu einer Seite anzeigen, auf der Benutzer sie für die vollständige Funktionalität herunterladen können.
    • Alle Applets, Skripte und Plug-Ins sowie der von ihnen bereitgestellte Inhalt müssen für unterstützende Technologien zugänglich sein. Wenn sie nicht zugänglich gemacht werden können, müssen Sie alternative Möglichkeiten für den Zugriff auf denselben Inhalt angeben.[27]
    • Skripting sollte zugänglich gemacht werden, indem funktionaler Text bereitgestellt wird, der mit unterstützender Technologie gelesen werden kann. Ihre Website entspricht nicht den Standards von Section 508, wenn sie Skripte enthält, die nur mit einer Maus funktionieren.[28]
    • Fügen Sie einen Link zu einer behindertengerechten Seite hinzu, auf der ein Plug-in heruntergeladen werden kann und in der Benutzer einen separaten Media Player herunterladen können.[29]
  4. 4 Machen Sie Animationen zugänglich. Wenn Sie eine Animation verwenden, um Informationen zu übermitteln, müssen Sie dieselben Informationen mindestens auf einer anderen nicht animierten Art anzeigen, die vom Benutzer ausgewählt werden kann.[30]
    • Alle Bilder oder Elemente, die bestimmte Steuerelemente, Funktionen oder Programmierelemente identifizieren, sollten auf der gesamten Website konsistent sein.[31]
    • Das Minimieren von Grafiken und Bildern kann auch die Lesezeit für Benutzer mit Behinderungen verringern. Denken Sie daran, dass Benutzer, die die Elemente nicht sehen können, warten müssen, bis ihr Bildschirmleseprogramm sie gelesen hat, bevor sie eine Auswahl aus einem Menü treffen können.[32]
  5. 5 Organisieren Sie die Informationen in Datentabellen, damit sie leicht zu lesen und zu verstehen sind. Abschnitt 508 erfordert leicht identifizierbare Zeilen- und Spaltenüberschriften für Datentabellen.[33]
    • Spalten- und Zeilenköpfe in Datentabellen müssen angemessen identifiziert werden.
    • Assoziieren Sie Zellen in Datentabellen mit den entsprechenden Headern mithilfe der Attribute "scope" oder "id / headers".[34]
    • Tabellen, die nur für Layoutzwecke erstellt werden, benötigen keine Header für Zeilen oder Spalten.[35]

Methode drei von drei:
Abschnitt 508 Standards für das allgemeine Webdesign erfüllen

  1. 1 Entwerfen Sie Ihre Seiten, um das Risiko von optisch induzierten Anfällen zu reduzieren. Kein Element auf Ihrer Seite sollte mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 55 Zyklen pro Sekunde blinken.
    • Software oder andere Anwendungen, die auf Ihrer Seite laufen, sollten ebenfalls keine Bilder oder Elemente verwenden, die mit einer Frequenz zwischen 2 und 55 Hz blinken.[36]
  2. 2 Geben Sie Benutzern die Kontrolle über die Navigation. Wenn das Design oder die Organisation Ihrer Website sich wiederholende Navigationslinks enthält, müssen Sie eine Methode bereitstellen, um diese zu überspringen.
    • Stellen Sie einen Link bereit, über den Benutzer Navigationsmenüs oder lange Listen von Links überspringen können, oder verwenden Sie eine gute Überschriftstruktur, um die Navigation durch den Benutzer zu erleichtern.[37]
  3. 3 Geben Sie Benutzern die Kontrolle über das Timing von Inhaltsänderungen. Wenn Sie Fragen haben, die nur eine Antwort innerhalb kurzer Zeit zulassen, müssen Sie den Benutzern ausreichend Gelegenheit geben, anzugeben, dass sie mehr Zeit benötigen, um ihre Auswahl zu treffen.
    • Normalerweise würden Sie eine Möglichkeit finden, Benutzer auf eine Art zu warnen, dass die Zeit fast abgelaufen ist, und ihnen die Möglichkeit geben, sich mehr Zeit zu nehmen, anstatt das Element abzubrechen oder zu verschwinden, bevor sie Zeit haben, zu antworten.[38]
  4. 4 Erlauben Sie die Verwendung von Eingabehilfen und Anzeigesteuerung. Abschnitt 508 verbietet Ihnen, die Funktionen für die Barrierefreiheit zu unterbrechen oder zu deaktivieren.
    • Ebenso werden Sie nicht in Übereinstimmung sein, wenn Sie den vom Benutzer ausgewählten Kontrast oder die Farbauswahl außer Kraft setzen.[39]
  5. 5 Verwenden Sie ggf. ein alternatives Format. Abschnitt 508 sieht die Verwendung einer separaten Nur-Text-Version Ihrer Website vor. Diese Option sollte jedoch für Situationen reserviert werden, in denen dies die einzige Möglichkeit ist, eine vollständig zugängliche Website zu erstellen.[40]
    • Wenn Sie eine separate Nur-Text-Version Ihrer Website verwenden, muss diese über einen gleichwertigen Inhalt wie die Hauptversion der Website verfügen und immer auf dem neuesten Stand gehalten werden, wenn Sie Änderungen am Inhalt der Hauptwebsite vornehmen.[41]
    • Sie werden die Section 508-Standards nicht erfüllen, wenn Sie eine Nur-Text-Version erstellen, um Änderungen an Ihrer Hauptwebsite zu vermeiden, durch die sie zugänglich gemacht werden könnte.[42]